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Was bedeutet BImSchV?
Die Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV) sind Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland, die vor allem dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverschmutzung (Emissionen) dienen. In der novellierten 1. Stufe BImSchV, die seit März 2010 in Kraft ist, wurden erstmals auch für Einzelraum-Feuerungsanlagen, also auch für Kaminöfen, Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid festgelegt.
Erste Stufe betrifft 40 Jahre alte Geräte!
Die ersten Geräte, die von den geplanten Maßnahmen betroffen sein werden, sind Öfen, die vor dem 1. Januar 1975 einer so genannten Typenprüfung unterzogen wurden - und damit 40 Jahre und älter sind. Weitere drei Stufen folgen. Die letzte Stufe, die nach derzeitiger Planung 2024 in Kraft treten soll, umfasst alle Geräte, die ab 1995 bis zum in Kraft treten der Novelle geprüft wurden.
Einigen alten Kachelöfen wird der Schornsteinfeger nur noch eine zeitlich begrenzte Betriebserlaubnis geben.Wer seinen in die Jahre gekommenen Kachelofen auch zukünftig befeuern und die Wärme genießen will, der sollte jetzt aktiv werden. Mit einem neuen Heizeinsatz ist Ihr Kachelofen wieder bestens gerüstet für die Zukunft.
Kachelöfen gehören zu den wichtigsten alternativen Wärmeerzeugern, denn ihr Brennstoff Holz wächst nach und verbrennt CO2-neutral. Auch beim umweltfreundlichen Heizen mit Holz müssen freilich bestimmte Grenzwerte eingehalten werden. Dafür sorgt heute modernste Technik in den Heizeinsätzen. Ältere Modelle verfügen aber oft nicht über die entsprechende Technik und müssen deshalb in den kommenden Jahren ausgetauscht werden.
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